Schlockermann-Immobilien und Immobilienbewertung in Leverkusen - Ihre Experten rund um die Immobilie

Immobilien sind ein komplexes Thema, das nicht nur Fachwissen in den unterschiedlichen Bereichen, sondern vor allem volles Engagement, Sorgfalt und Konzentration benötigt. Sowohl als Eigentümer als auch als Interessenten haben Sie in jeder Phase der Vermarktung Anspruch auf erstklassige Leistungen - die wir Ihnen von Schlockermann-Immobilien in Leverkusen bieten.
Bei uns profitieren Sie von einer großen Bandbreite von Leistungen - von der professionell umgesetzten Immobilienvermarktung bis hin zur Vermittlung von Wohnimmobilien, Grundstücken und Gewerbeobjekten sowie rechtssichere Wohnflächenberechnung. Selbstverständlich nutzen wir zur Vermarktung modernste Technologien, um auch den Ansprüchen der heutigen Zeit gerecht zu werden.
Gutachtenerstellung über die wirtschaftliche Restnutzungsdauer. Wer ältere Gebäude erwirbt mit der Absicht Einkünfte zu erzielen, kann eine geringere tatsächliche Nutzungsdauer und damit einen höheren AFA-Satz beantragen (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG).
Geprüfter Energieausweis-Experte
Zur Ausstellung von Bedarfs- und Verbrauchsausweise sind nur Personen berechtigt, die bestimmte Qualifikationen nachweisen können. Ein Energieausweis oder Energiepass zeigt, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Was kostet ein Energieausweis (Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis)? Welchen Ausweis brauchen Sie? Wozu braucht man einen Energieausweis? Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder.
Lassen sie sich einen Energieausweis erstellen.
Geprüfter Immo Modernisierungs-Experte
Die Modernisierung einer Immobilie kann sich positiv auf den Verkehrswert auswirken. Durch Modernisierungsmaßnahmen können Sie den Zustand und die Attraktivität Ihrer Immobilie verbessern, was potenzielle Käufer oder Mieter ansprechen kann. Eine energetische Sanierung beispielsweise kann zu einer Reduzierung der Energiekosten führen und somit den Wert der Immobilie steigern.
Geprüfter BelWert-Bewerter, Wertermittlung nach § 24 BelWertV:
Die Wertermittlung nach § 24 der BelWertV bezieht sich auf die Ermittlung des Beleihungswerts von Immobilien. Die BelWertV steht für "Beleihungswertermittlungsverordnung" und regelt in Deutschland die Verfahren zur Feststellung des Beleihungswerts von Grundstücken und Gebäuden, insbesondere im Zusammenhang mit der Kreditvergabe durch Banken und anderen Finanzinstituten.