DIN 277
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In unserem letzten Beitrag haben wir die Wohnflächenverordnung (WoFlV) als Goldstandard für die transparente Wohnflächenberechnung bei Miet- und Kaufobjekten vorgestellt. Doch auf dem Immobilienmarkt kursiert eine zweite, ebenso prominente Norm: die DIN 277.
Gerade bei Neubauten wird die Fläche oft nach dieser Norm berechnet. Das Problem: Die DIN 277 liefert eine Zahl, die auf dem Papier beeindruckend aussieht, aber für private Wohnzwecke irreführend sein kann.
Wir bringen Licht ins Dunkel der Quadratmeter und erklären, warum Sie bei der DIN 277 genau hinsehen müssen.
- Die DIN 277 hat keinen Rechtscharakter, ist aber überall präsent
Ähnlich wie die WoFlV ist auch die DIN 277 (zuletzt aktualisiert in DIN 277-2, Stand 2016 und DIN 277-1, Stand 2005) kein Gesetz im eigentlichen Sinne. Sie ist eine technische Norm.
Sie wird primär von Architekten, Bauträgern und für gewerbliche Projekte genutzt. Banken greifen bei Finanzierungen ebenfalls häufig auf diese Berechnungsgrundlage zurück.
Der Knackpunkt: Die DIN 277 kennt den Begriff “Wohnfläche” nicht. Sie spricht stattdessen von “Nutzfläche” – ein entscheidender, allgemeiner gehaltener Begriff, der erhebliche Unterschiede zur tatsächlichen Wohnnutzung mit sich bringt.
- Die Anatomie der Fläche: Wie die DIN 277 rechnet
Die Logik der DIN 277 ist technischer Natur. Sie will die gesamte nutzbare Grundfläche eines Gebäudes ermitteln, nicht nur den gemütlichen Wohnraum.
Hier ist der Aufbau der Berechnung:
- Brutto-Grundfläche (BGF): Die Gesamtfläche, gemessen über die Außenmaße des Gebäudes. Hier fängt die Messung an.
- Konstruktionsfläche (KGF) wird abgezogen: Dazu gehören alle Wände, Stützen, Schornsteine etc.
- Netto-Grundfläche (NGF): Was übrig bleibt, ist die reine Bodenplatte im Inneren.
Die Netto-Grundfläche (NGF) wird dann weiter unterteilt in:
- Nutzfläche (NF): Der Hauptteil der Fläche, unterteilt in verschiedene Nutzungsarten (Büro, Produktion, Wohnen…).
- Technische Funktionsfläche (TF): Räume für Haustechnik (Heizungsraum, Technikzentrale).
- Verkehrsfläche (VF): Flure, Treppenhäuser, Aufzüge – alles, was der Erschließung dient.
Hinweis zur Änderung 2016: Bis 2016 unterschied man noch zwischen Hauptnutzfläche (HNF) und Nebennutzfläche (NNF). Diese Begriffe wurden in der aktuellen Norm durch spezifischere Nutzungsarten und den Begriff „Sonstige Nutzungen“ ersetzt.
III. Die Tücken im Detail: Wo die DIN 277 zur Kostenfalle wird
Der Hauptgrund, warum die DIN 277 für private Käufer und Mieter ungeeignet ist, liegt in den erheblichen Unterschieden zur WoFlV:
- Dachschrägen werden nicht berücksichtigt: Nach DIN 277 wird die Fläche unter einer Dachschräge, in der man sich kaum aufrecht bewegen kann, zu 100 % als Nutzfläche gezählt. Nach WoFlV (wie im letzten Beitrag erklärt) zählt dieser Bereich nur anteilig (50 %) oder gar nicht (0 %).
- Konstruktionsflächen: Die DIN 277 zieht zwar Wände ab, aber die Definitionen der anrechenbaren Flächen sind breiter gefasst als bei der WoFlV.
Flächen, die nach DIN 277 als Nutzfläche gelten, aber nicht wirklich “Wohnqualität” bieten (wie z.B. Heizungsräume oder große Flure), können den Quadratmeterpreis künstlich hochtreiben.
- Fazit: Transparenz schafft Vertrauen
Wenn Sie einen Neubau erwerben, der nach DIN 277 berechnet wurde, vergleichen Sie die dort ausgewiesene “Nutzfläche” kritisch mit dem, was Sie nach der WoFlV erwarten würden. Die Differenz kann schnell 10-20% der Gesamtfläche ausmachen.
Die DIN 277 ist ein wichtiges Werkzeug für Architekten und die Immobilienwirtschaft, aber sie ersetzt nicht die klare Definition von Wohnraum.
Unsere Empfehlung von Schlockermann-Immobilien: Bestehen Sie bei jedem Kauf- oder Mietvertrag auf einer Berechnung nach Wohnflächenverordnung (WoFlV). Nur so wissen Sie, welche Quadratmeter Sie wirklich bezahlen – und welche Sie auch tatsächlich bewohnen können.
📞 Sichere Basis statt Schätzung
Verlassen Sie sich auf unsere Expertise bei der Wertermittlung. Wir sorgen für eine rechtssichere und transparente Wohnflächenberechnung nach WoFlV.
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