Gutachten

Gutachten

Marktwertgutachten / Verkehrswertgutachten

Ein Marktwertgutachten ist ein wichtiges Dokument, das in verschiedenen rechtlichen und geschäftlichen Kontexten benötigt werden kann, einschließlich der Vorlage bei Gerichten. 
Ein Marktwertgutachten enthält in der Regel eine professionelle Bewertung des aktuellen Marktwerts einer Immobilie oder eines Vermögenswerts. 
Dieser Wert kann für verschiedene Zwecke erforderlich sein, wie zum Beispiel:

Gerichtsverfahren: In rechtlichen Angelegenheiten wie Scheidungen, Erbstreitigkeiten, Zwangsvollstreckungen oder Enteignungen kann ein Marktwertgutachten benötigt werden, um den Wert von Vermögenswerten festzulegen, die zwischen den Parteien aufgeteilt werden müssen.

Immobilienkäufe und -verkäufe: Käufer und Verkäufer von Immobilien können ein Marktwertgutachten in Auftrag geben, um den fairen Marktwert einer Immobilie festzustellen und als Grundlage für Verhandlungen über den Kaufpreis zu dienen.

Steuerliche Angelegenheiten: Steuerbehörden können ein Marktwertgutachten verlangen, um die Grundlage für die Berechnung von Grundsteuern oder anderen steuerlichen Verpflichtungen zu haben.

Finanzierungszwecke: Banken und Kreditgeber können ein Marktwertgutachten anfordern, um sicherzustellen, dass der Wert des zu finanzierenden Vermögenswerts ausreichend ist, um das Darlehen abzusichern.

Versicherungsansprüche: Im Falle von Schäden an einer Immobilie durch Naturkatastrophen oder Unfälle kann ein Marktwertgutachten zur Bestimmung des versicherten Werts und zur Abwicklung von Versicherungsansprüchen erforderlich sein.

In all diesen Situationen ist das Marktwertgutachten ein wichtiges Dokument, das auf unabhängigen und professionellen Bewertungen basiert und vor Gericht vorgelegt werden kann, um den Streitparteien oder den Richtern eine objektive Grundlage zur Verfügung zu stellen. Es ist wichtig, dass das Gutachten von qualifizierten Sachverständigen erstellt wird, um seine Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit sicherzustellen.

Erbschaft und Schenkung

Bei Erbschaften und Schenkungen richtet sich die Besteuerung nach dem gemeinen Wert des übertragenen Immobilienvermögens. Hier stellt sich die Frage was ist der gemeine Wert? Der gemeine Wert ist nur ein anderer Begriff für Marktwert oder Verkehrswert. Die Besteuerung des Immobilienvermögens richtet sich nach dem Todestag des Erblassers oder dem Tag der Schenkung. Dieses ist danach der Wertermittlungsstichtag, also der Zeitpunkt auf den die Wertermittlung abgestimmt wird.

Die Ermittlung im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist in der Vorschrift §157 und §175ff des BewG(Bewertungsgesetz) einschlägig, und richtet sich nach einem vereinfachen Bewertungsverfahren. Durch das vereinfachte Bewertungsverfahren werden teilweise Wertermittlung relevante Merkmale nicht berücksichtigt. Der Gesetzgeber hat hier eine Öffnungsklausel vorgesehen nach §198 BewG. Hier gibt es die Möglichkeit für Steuerpflichtige, durch ein Gutachten nachzuweisen, dass der ermittelte Wert/ Verkehrswert niedriger ist als der übermittelte Wert vom Finanzamt.


Für die Vermögensübersicht bei einer eingetretenen Erbschaft bieten wir ein Kurzgutachten mit Schätzung des aktuellen Marktwertes // Verkehrswertes an, damit sie weitere Schritte planen können.  Die weitere Planung könnte das Ausschlagen des Erbes sein, oder die Auszahlung der Angehörigen, oder so wie in vielen Fällen die Veräußerung der Immobilie. Die Kurzgutachten sind nicht geeignet zur Vorlage bei Behörden (Finanzämtern) und Gerichten und auch nicht zugelassen. Kurzgutachten sind eine kostengünstige Alternative zu Vollgutachten und sind ausschließlich für private Zwecke geeignet.

      DEKRA-zertifizierter Sachverständiger Immobilienbewerter D1 Plus

DEKRA-zertifizierter Sachverständiger Immobilienbewerter D1 und D1 Plus
 

Anzahl der Immobilienbewertungen

Ein- und Zweifamilienhäuser Mehrfamilienhäuser ohne Gewerbeanteil
             
Anzahl:

 

30  Anzahl:   14   
             
Split-Level-Haus    Eigentumswohnung    
             
Anzahl: 6   Anzahl: 5    
             
             
Anzahl der Vollgutachten / Marktwertgutachten 15
Anzahl der Kurzgutachten / Wertermittlungen 40
             
Anzahl der gesamten Immobilienbewertungen Stand 
55
             

 

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